Bürgerstiftung Heek/Nienborg

Satzung

Die Stiftungssatzung

Die Satzung ist die »Verfassung« der Stiftung. In ihr legen die Stifter dauerhaft die Stiftungszwecke und die Stiftungsorganisation fest.  Sie ist Bestandteil des Stiftungsgeschäfts (der Gründung) und wird von den Gründungsstiftern festgelegt.

Notwendige Bestandteile der Satzung:

  • der Name der Stiftung
  • der Sitz
  • die Zwecke
  • das Stiftungsvermögen
  • die Organisation
  • die Änderungsbestimmungen