Satzung
Die Stiftungssatzung
Die Satzung ist die »Verfassung« der Stiftung. In ihr legen die Stifter dauerhaft die Stiftungszwecke und die Stiftungsorganisation fest. Sie ist Bestandteil des Stiftungsgeschäfts (der Gründung) und wird von den Gründungsstiftern festgelegt.
Notwendige Bestandteile der Satzung:
der Name der Stiftung
der Sitz
die Zwecke
das Stiftungsvermögen
die Organisation
die Änderungsbestimmungen